13. Juli 2023 08:00

Gleichheit vor dem Recht Schaffen Antidiskriminierungsgesetze eine tolerante und inklusive Gesellschaft?

Die freie Wahl jedes Einzelnen muss erhalten bleiben

von Olivier Kessler

von Olivier Kessler drucken

Artikelbild
Bildquelle: Wolfilser / Shutterstock Frauenquote: Wirkt tatsächlich – aber anders als gedacht

Das Gebot der Gleichheit vor dem Recht – also der Nichtdiskriminierung – steht an oberster Stelle in einer freiheitlichen Gesellschaft. Bereits die liberale Aufklärungsbewegung richtete sich gegen staatliche Willkür und plädierte für universelle Menschenrechte, verstanden als Freiheitsrechte. Dabei stand der Gedanke des Diskriminierungsverbots für den Staat im Zentrum: Es soll keine gesetzlichen Sonderprivilegien für spezifische Gruppen, Klassen oder Einzelpersonen mehr geben. Alle Menschen sollen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden, während Private auf der anderen Seite sich ihre friedlichen Handlungen nicht von der staatlichen Macht diktieren lassen müssen. Aus dieser Überzeugung entstanden die für den Erfolg der westlichen Gesellschaften so entscheidenden Grundrechte wie die Wahl- und Vertragsfreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit sowie der Schutz des Privateigentums und der Privatsphäre.

Seit einiger Zeit wird dieses Paradigma gehörig auf die Probe gestellt. Mit immer neuen regulatorischen Vorhaben wird versucht, als Antidiskriminierungs-Gesetzgebung zu verkaufen, was einem Vereinigungszwang zwischen Privaten gleichkommt. Die Motivation dahinter – die Gleichstellung aller Mitglieder einer Gesellschaft und der Abbau von Vorurteilen – ist zwar eine löbliche. Auf den ersten Blick mögen gesetzlich verordnete Diskriminierungs-Verbote denn durchaus vernünftig und fortschrittlich klingen. Doch bei näherer Betrachtung sind solche Gesetze großmehrheitlich Symbolpolitik, die durch die Anwendung von Zwang gerade jenen Personen Schaden zufügen, die man besonders schützen möchte.

Betrachten wir uns zur Veranschaulichung das Beispiel einer Frauenquote in bestimmten Berufen. Nehmen wir an, es gäbe eine Frauenquote bei Chirurgen zur Steigerung der Anzahl von Frauen in diesem Berufsfeld. Dies impliziert, dass bei der Besetzung offener Positionen nicht in erster Linie der oder die Fähigste angestellt wird, sondern diejenigen Bewerbenden mit dem „passenden“ Geschlechtsteil.

Wie würden die Patienten auf diese neue Regel reagieren? Viele würden wohl alles daransetzen, dass sie von einem Mann behandelt werden, der seine Fähigkeiten aufgrund der Frauenquote und der höheren Eintrittshürden für Männer noch stärker unter Beweis stellen musste und daher besonders qualifiziert zu sein scheint. Denn ob eine Chirurgin nun aufgrund ihrer Qualifikation angestellt wurde oder ob es sich um eine weniger qualifizierte, gesetzlich begünstigte Angestellte handelt, weiß kaum jemand.

So werden auch gut qualifizierte Angehörige dieser rechtlich privilegierten Gruppe der angestellten Chirurginnen letztlich stärker diskriminiert und gemieden. Ihre Löhne dürften im Vergleich zu jenen der männlichen Berufskollegen sinken, weil sie für ihre Arbeitgeber aufgrund der geringeren Kundennachfrage nach ihrer Leistung weniger Wert schaffen. Eine solche Gesetzgebung hätte daher ungewollt eine stärkere Diskriminierung von Frauen zur Folge.

Antidiskriminierungsgesetze schaffen nicht nur neue Ungerechtigkeiten, sondern verursachen auch einen Schaden am wirtschaftlichen Gefüge und an der gesellschaftlichen Koordination. Wenn Unternehmen nicht mehr jene Leute anstellen dürfen, die sie als am geeignetsten erachten, sondern anhand von staatlich definierten Quoten entscheiden müssen, hat dies zur Konsequenz, dass die richtigen Leute nicht mehr am richtigen Ort sind. Die Arbeitsteilung, der die Menschheit zu einem großen Teil die wachsenden Lebensstandards zu verdanken hat und die zur Folge hat, dass sich jeder auf das konzentriert, was er am besten kann, wird verzerrt und ad absurdum geführt. Die verhängnisvollen Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit schaden insbesondere den Geringverdienern, weil diese bei abnehmender wirtschaftlicher Freiheit die verhältnismäßig stärksten Lohneinbußen hinnehmen müssen, wie Studien wie etwa der Index wirtschaftlicher Freiheit zeigen.

Auch das Betriebsklima in den Unternehmungen dürfte sich aufgrund sich verschärfender Antidiskriminierungs-Maßnahmen verschlechtern, weil tendenziell weniger darauf geachtet werden darf, wer am besten ins unternehmerische System und ins bestehende Team passt. Vielmehr schreibt man den Verantwortlichen vor, auf oberflächliche Gruppenmerkmale der Anstellungskandidaten zu schauen, um damit die staatlichen Quotenvorschriften zu erfüllen. Konflikte und Spannungen am Arbeitsplatz dürften daher bei einer erzwungenen Integration unpassender Kandidaten zunehmen.

Antidiskriminierungs-Vorschriften, die sich nicht auf die Beziehung zwischen Bürger und Staat, sondern auf das Verhältnis zwischen Privaten beziehen, stellen auch einen Eingriff in elementare Grundrechte dar. In einer liberalen Gesellschaftsordnung soll jeder seine Ziele und Mittel selbst bestimmen dürfen. Jeder entscheidet eigenverantwortlich, bei wem er einkauft, was er einkauft, mit wem er Handel treibt, zusammenarbeitet, redet, interagiert und zusammenlebt. Solche Entscheide haben allesamt eine Ungleichbehandlung verschiedener Menschen aus verschiedensten Motiven zur Folge. Wenn einige dieser Handlungen nun von Außenstehenden als „diskriminierend“ eingestuft und gesetzlich verhindert werden können, ist die Wahl- und Vertragsfreiheit infrage gestellt. Verträge sind dann von gegenseitigem Nutzen, wenn sie freiwillig geschlossen werden: Antidiskriminierungsgesetze ersetzen diese Freiwilligkeit zumindest partiell durch Zwang. Sie sind deshalb ein Angriff auf dieses elementare Grundrecht.

Letztlich führen solche Antidiskriminierungs-Vorschriften auch dazu, dass die staatliche Willkür auf Kosten der Rechtsgleichheit ausgedehnt wird. Heute hat jede Person Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür behandelt zu werden. Ein Vereinigungszwang zwischen Privaten gefährdet dieses Grundprinzip. Denn letztlich müssten staatliche Stellen anhand von willkürlichen Kriterien darüber entscheiden, in welchen Bereichen unseres Lebens wir noch frei wählen dürfen und wo unsere Entscheidungen bereits eine „Diskriminierung“ im wie auch immer definierten juristischen Sinne darstellen. Ständig würden dann neue Gruppen ins Rampenlicht treten und für sich eine gesetzliche Sonderbehandlung verlangen. Damit würde Schritt für Schritt wieder eine Kastengesellschaft eingeführt – mit privilegierten Über- auf der einen und rechtlich benachteiligten Untermenschen auf der anderen Seite.

Eine liberale Gesellschaft wäre keine liberale Gesellschaft mehr, wenn Privaten die Wahl- und Vertragsfreiheit aberkannt würde. Auch dann nicht, wenn dies unter dem noblen Vorsatz der Diskriminierungs-Bekämpfung geschieht. Wird die Möglichkeit, frei zu wählen, eingeschränkt oder gar verboten, bedeutet dies, dass jemand anders die Entscheidungen für die Betroffenen trifft: also Politiker und Verwaltungsfunktionäre. Anstelle der Selbstverantwortung tritt die Fremdbestimmung. Das staatliche Diskriminierungsverbot und die Rechtsgleichheit würden ausgehebelt. Die Bekämpfung von vorurteilsbeladener, verleumdender Diskriminierung und die Förderung von Toleranz und gesellschaftlicher Inklusion durch Aufklärung und Überzeugung sind gewiss im Sinne einer liberalen Gesellschaft. Ein Vereinigungszwang zwischen Privaten ist es jedoch nicht.


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.